So einfach geht das:
1. Anrufen und für den Wunschtermin reservieren, oder, falls Sie die Maschine sofort brauchen, nachfragen ob das Gerät auf Lager und sofort verfügbar ist.
2. Vor Ort wird ein Mietvertrag erstellt, dazu benötigen wir Ihren Personalausweis (im Führerschein ist keine Meldeadresse angegeben) oder aber Führerschein zusammen mit Kfz-Schein (da steht nämlich die Adresse drin). In der Regel vermieten wir ohne Kaution zu nehmen, es gibt aber Umstände (z.B. keine Meldeadresse nachgewiesen) die leider eine Kautionseinnahme erfordern.
3. Mitnehmen – arbeiten – bei Rückgabe wird abgerechnet und in bar oder per EC- / oder Kreditkarte bezahlt. „Auf Lieferschein“ ist nicht möglich, nur bei registrierten Kunden nach vorheriger Bonitätsprüfung.
Die angegebenen Mietpreise beziehen sich auf einen Miettag bzw. ein Wochenende incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Der Wochenend-Deal (Freitag ab 08:00 Uhr – Montag bis ca. 08:30 Uhr = 1 Tagesmiete)*.
Mietrechnungen sind spätestens bei der Maschinenrückgabe fällig und sofort zu bezahlen (bar, EC- oder Kreditkarte).
„Auf Lieferschein“ ist nicht möglich, ausgenommen sind Kunden mit hinterlegtem SEPA-Mandat.
* gilt nicht für Verkehrsschilder, Großraumheizer und Trocknungsgeräte.
Bei Reservierungen werden die Geräte in der Regel ab 8.00 Uhr bereitgestellt, der Miettag endet spätestens am nächsten Werktag um 8.00 Uhr.
Je nach Verfügbarkeit können Sie auch gerne andere Uhrzeiten buchen, z.B. 12:00 Uhr – 12:00 Uhr oder 16:00 Uhr bis 16:00 Uhr, dies aber bitte ausdrücklich anfragen, damit wir ggf. Überschneidungen prüfen können.
Für nicht reservierte Geräte, z.B. spontane Abholung, beginnt der Miettag mit der Uhrzeit der Abholung und endet spätestens nach 24 Stunden des auf den Abholtag folgenden Werktages (z.B. Dienstag 11.00 Uhr bis Mittwoch 11.00 Uhr = 1 Miettag).
Der Wochenenddeal beginnt grundsätzlich am letzten Werktag der Woche (in der Regel am Freitag) um 09:00 Uhr und endet ausnahmslos am ersten Werktag der Woche (in der Regel am Montag) um 09:00 Uhr. Gerne können auch etwas spätere Rückgabezeiten gewährt werden, dies jedoch nur nach vorheriger Absprache.
Die vereinbarte spätest mögliche Rückgabezeit ist auf dem Mietvertrag festgehalten.
In der Regel können folgende Rabatte gewährt werden:
Mietdauer 3 oder 4 Tage abzügl. 10 %
Mietdauer 5 oder mehr Tage abzügl. 20 %
Ausnahmen:
Rollgerüste, Verkehrsschilder und Bautrockner (hier gelten spezielle Rabattpreise).
Maschinen mit Diamantausrüstung deren Verbrauch im Tagespreis includiert sind.
Maschinen mit Sägeblättern deren Verbrauch im Tagespreis includiert sind.
Mindestmietzeit ist eine Tagesmiete.
Stunden- oder Kurzzeittarife werden nicht angeboten. Wir wissen, dass Baumärkte oftmals einen 4-Stunden-Tarif anbieten, jedoch kosten dort in der Regel 4 Stunden soviel wie bei uns 24 Stunden.
Grundsätzlich erheben wir in der Regel keine Kaution, es kann aber je nach Risikoeinschätzung des Mitarbeiters trotzdem zur Bedingung gemacht werden.
Wenn, dann wäre die Kaution bei Mietbeginn zu entrichten, entweder in bar, per Kreditkarte oder EC-Karte mit PIN. Eine Bar-Kaution wäre immer so hoch wie der Wiederbeschaffungswert der jeweiligen Maschine, per EC- oder Kreditkarte kann es ggf. weniger sein, jedoch mindestens so hoch wie der zu erwartende Mietbetrag.
Neukunden müssen bei fehlendem Nachweis über den Wohnort (z.B. wenn nur der Führerschein oder Reisepass vorliegt, da darin keine Meldeadressen angegeben sind) grundsätzlich eine Kaution hinterlegen.
Ebenfalls grundsätzlich eine Kaution hinterlegen müssen uns unbekannte Firmen welche nicht im Großraum München ansässig sind und ggf. zudem als UG-Gesellschaften firmieren.
Auch bei speziellen Maschinen (z.B. Hochdruckreiniger mit Benzinmotor) kann eine Kaution bis zu einer Höhe von € 1.000,- oder mehr zur Bedingung gemacht werden.
Gerne akzeptieren wir auch Kreditkarten, da bei einer Kreditkartenreservierung der Betrag nur gesperrt, Ihr Kreditkartenkonto aber nicht belastet wird.
Der Wochenenddeal (es wird nur ein Miettag berechnet) beginnt grundsätzlich am letzten Werktag der Woche (in der Regel am Freitag) um 09:00 Uhr und endet ausnahmslos am ersten Werktag der nächsten Woche (in der Regel am Montag) um 09:00 Uhr. Gerne können auch etwas spätere Rückgabezeiten gewährt werden, dies jedoch nur nach vorheriger Absprache.
Die vereinbarte spätest mögliche Rückgabezeit ist auf dem Mietvertrag festgehalten.
Der Wochenenddeal gilt für fast alle Maschinenangebote, einige wenige Ausnahmen sind entsprechend gekennzeichnet (z.B. Verkehrssschilder, große Heizgeräte oder Kondenstrockner, etc.) .
Bei verspäteter Rückgabe kann für jede angefangene Stunde 10% vom Tagesmietpreis berechnet werden. Da sind wir nach Möglichkeit sehr kulant, aber 12:00 Uhr mittags hat trotzdem wenig mit „Abgabe bis 09:00 Uhr“ zu tun.
Der einfachste und kürzeste Weg ist die telefonische Reservierung. Im persönlichen Gespräch kann man kurz abklären ob die gewünschte Maschine tatsächlich auch die richtige Wahl ist und vor allem können wir sofort in unserer Reservierungsliste überprüfen, ob die Maschine zum gewünschten Zeitpunkt auch verfügbar ist.
Ebenso haben Sie die Möglichkeit, direkt beim Artikel das Kontaktformular zu nutzen, wir antworten, je nach Stoßzeit, eigentlich sehr zügig.
„Unverbindliche Anfragen und Anregungen können Sie uns gerne per E-Mail übermitteln, tatsächlich reservieren jedoch bitte am besten per Telefon: 089 – 724 30 722„
Verbrauchsmaterial (z.B. Schleifpapiere für Parkettschleifer), das nicht benutzt worden ist, nehmen wir innerhalb von 7 Tagen zum Verkaufspreis zurück, Parkettlacke jedoch nur ungeöffnet (kein Anbruch).
Offensichtlich oder vermutlich gefrorene Flüssigkeiten (Parkettlacke, Reinigungsmittel, etc.) sind von der Rückgabe ebenso ausgeschlossen wie beschädigte Umverpackungen.
Als Neukunde bitten wir Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen, aus dem die gegenwärtige Meldeadresse hervorgeht.
Kunden mit ausländischen Ausweispapieren müssen leider zwingend die Kaution per EC- oder Kreditkarte begleichen, da die Meldeadresse in den Papieren oftmals nicht angegeben ist. Ein Nachweis per Meldebestätigung wäre natürlich auch eine elegante Lösung. Barkautionen sind in diesen Fällen leider nur in Höhe des Wiederbeschaffungswertes der Mietgegenstände möglich.
„Wir bitten um Verständnis, aber die Erfahrung hat gezeigt, dass im Schadensfall bei nicht in Deutschland gemeldeten Mitbürgern wegen des fehlenden Nachweises über den Wohnsitz eine Strafverfolgung nur sehr schwer möglich ist.“
Praxis: In der Regel genügt ein kurzer Telefonanruf, wenn wir aber das Gefühl haben, uns Sorgen machen zu müssen, dann bestehen wir auf eine schriftliche Ankündigung der beabsichtigten Mietzeitverlängerung.
Rechtliche Seite: Sollte das Gerät vom Mieter länger als vorgesehen benötigt werden, so ist grundsätzlich die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Verlängerungswünsche werden nur persönlich oder E-Mail angenommen, ein Telefonanruf alleine genügt grundsätzlich nicht.
Die Mietgeräte werden in der Regel betriebsfähig und gereinigt dem Mieter übergeben. Abweichungen davon werden im Mietvertrag schriftlich fixiert.
Die Mietgeräte sind gereinigt und funktionsfähig zurückzugeben (Zustand mindestens so gut wie bei Mietbeginn).
Für vom Kunden bewusst nicht gereinigte und grob verschmutzte Geräte kann ein Reinigungszuschlag in Höhe von mindestens 30% des Tagesmietpreises erhoben werden.
„Natürlich wissen wir, dass Sie als Kunde oftmals nicht die technischen Möglichkeiten haben, ein Gerät akkurat zu reinigen, uns reicht ja schon eine durchgeführte Grobreinigung. Wer allerdings selbst dazu zu faul ist, aus welchen Gründen auch immer, der muss eben für diese zusätzliche Dienstleistung bezahlen. Wir haben kein Problem damit.“
Bei machen Maschinen ist eine Reinigungspauschale zwingend vorgesehen, kann aber bei einwandfrei gereinigtem Rückgabezustand der jeweiligen Maschine auch erlassen werden.
Staubsäcke (z.B. Parkettschleifer, etc.) sind bitte völlig geleert zurückzugeben.
Saugbeutel von Industriesaugern sind vom Kunden selbst zu entsorgen.
Bei Nichtbeachtung wird eine Entsorgungspauschale in Höhe von € 20,00 je Staubsack oder Saugbeutel berechnet. Wir bitten um Verständnis, aber wir sind keine Müllentsorgungsunternehmen.
Eine Gewährleistung für den Wirkungsgrad der Geräte und Maschinen (z.B. Abfräsen von Bodenklebern, etc.) wird nicht zugesagt, der Mieter ist für die Auswahl und den Einsatz der Geräte selbst verantwortlich.
Zeigt sich beim Betrieb der Geräte während der Mietzeit ein offensichtlich technischer Mangel, so hat der Mieter den Vermieter sofort und unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, um weitergehende Beschädigungen zu vermeiden.
Der weitere Gebrauch der Geräte ist unverzüglich zu unterlassen. Ein Ersatzanspruch auf ein Tauschgerät besteht grundsätzlich nicht, wird aber nach Möglichkeit umgehend von uns organisiert.
Zugleich erkennen wir Mängel nicht an, die erst bei Rückgabe gemeldet werden. Gerne wird z.B. der Versuch unternommen, erst bei der Rückgabe einen Mangel anzugeben, um vermeintlich den Mietpreis drücken zu können.
„Sie können Mängel jederzeit sofort melden, z.B. auf unserem Anrufbeantworter 089-72430722 oder per e-Mail post@verleihnix24.de“
Aufgetretene Schäden am Mietgerät, die der Mieter zu vertreten hat, werden auf Kosten des Mieters von einem Fachbetrieb instandgesetzt, denn der Mieter haftet für den unsachgemäßen Einsatz der Mietgeräte.
„Natürlich wissen wir, dass jede Maschine irgendwann das „letzte Loch“ gebohrt hat, immerhin handelt es sich bei Ihrem Mietgerät in der Regel um ein mittlerweile gebrauchtes Gerät. In solchen Fällen werden Sie sicher nicht zur Kasse gebeten. Wenn Ihnen aber z.B. ein Meißelhammer vom Gerüst fällt und zerbricht, da kann man beim besten Willen nicht mehr von allgemeinen Gebrauchsspuren sprechen.“
Auch wird man bei offensichtlich überbelasteten Maschinen wohl einen Schadensersatz geltend machen, denn auch Handwerksmaschinen sind ebenso wie Sie persönlich nicht in der Lage, stundenlang ohne die geringste Arbeitspause zu funktionieren.
Eine klassische Überbeanspruchung ist z.B. der Einsatz eines Hand-Betonschleifers unter massivem Anpressdruck, da sind dann gleich mal ca. € 500,- für ein neues Getriebe samt Anker fällig.
Offensichtlich durch unsachgemäßen Gebrauch geplatzte Druckschläuche, Staubsäcke, Staubbeutel, etc. sind vom Mieter zu ersetzen (es gilt der Wiederbeschaffungswert, nicht der Zeitwert).
Es gelten bei allen Ersatzteilbeschaffungen die aktuellen Preislisten der Gerätehersteller bzw. der Geräte-Fachhändler.
Bei Problemen mit Mietgeräten wählen Sie während den Öffnungszeiten unsere Geschäftsnummer: 089-724 30 722
Für Notfälle außerhalb der Öffnungszeiten sind Notrufnummern auf Ihrem Mietvertragsformular angegeben.
Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung der Mietgeräte stehen.
Der Vermieter haftet auch nicht für einen eventuellen Verdienstausfall des Mieters aufgrund der Unbrauchbarkeit oder Nichtverfügbarkeit des Mietobjektes. Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn der Mieter durch eigenes Verschulden oder Dritter am Gebrauch der Mietgeräte gehindert wird (z.B. Arbeitsverbot am Wochenende wegen Lärmbelästigung, etc.).
„Oft hören wir bei der Rückgabe, dass man wegen der Nachbarn gar nicht hätte arbeiten können, also sei wohl auch keine Miete fällig…
…doch! Wenn Sie ein Hotelzimmer mieten, die ganze Nacht aber in der Hotelbar sitzen und dann frühmorgens auschecken, dann erwarten Sie doch auch nicht, dass das Hotelzimmer umsonst war!
Ok… vielleicht umsonst, aber sicher nicht kostenlos.“
Verluste, die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen während der Mietzeit entstehen, sowie Schäden durch Transportunfälle etc., gehen voll zu Lasten des Mieters (Wiederbeschaffungswert). Die Mietgeräte bleiben grundsätzlich Eigentum des Vermieters.
Informieren Sie Ihren Haftpflichtversicherer über den Gebrauch der Mietgeräte, da Haftpflichtversicherungen nicht grundsätzlich für gemietete Gegenstände haften.
„Der Wohnungsmieter ist mietrechtlich verpflichtet, zwischen 22.00 Uhr abends und 7:00 Uhr morgens sowie von 13.00 bis 15.00 Uhr ruhestörenden Lärm, verursacht durch Zimmerlautstärke überschreitendes Radiohören und Herumtrampeln, zu unterlassen (BGH V ZB 11/98).“
Lärm, der durch gelegentliche Renovierungsarbeiten von Mitmietern verursacht wird, z.B. durch eine Bohrmaschine oder eine Parkettschleifmaschine, muss hingenommen werden. Renovierungen sollte man dennoch so organisieren, dass „geräuschvolle“ Arbeiten vor 20 Uhr erledigt werden. Grundsätzlich sind jedoch beim Gebrauch dieser Geräte als Heimwerker die allgemeinen Ruhezeiten und die Nachtruhe einzuhalten.
Handwerkerlärm / Renovierungslärm zitiert aus
„Durch Handwerker oder Renovierungsarbeiten verursachter Lärm ist vom Mieter in Grenzen hinzunehmen. Im allgemeinen sind vom Lärmverursacher die Ruhezeiten zu beachten, in diesen Zeiten sollte der Lärm also vermieden werden. Bei einer Ausnahmesituation wie z.B. bei einem Umzug oder Renovierung kann Lärm auch während der Mittagsruhe (13-15 Uhr) zulässig sein. Lärmimmissionen von benachbarten Baustellen sind gleichfalls hinzunehmen.
Gerade beim lediglich temporären Charakter von Renovierungsarbeiten ist eine erhöhte Lärmentwicklung für einen solchen begrenzten Zeitraum zu dulden. Der Verursacher ist jedoch gleichfalls an das Gebot der Rücksichtnahme gebunden und muß somit Sorge tragen, daß die Arbeiten möglichst zügig abgeschlossen werden, um die Dauer der Belästigung zu minimieren.
Die allgemeinen Ruhezeiten sind einzuhalten. Der Lärm muß somit abends beendet sein und die Arbeiten sind i.d.R. während der Mittagsruhe zu unterbrechen; an Sonn- und Feiertagen müssen die Arbeiten ebenfalls unterlassen werden, sofern es sich nicht um einen Notfall handelt (z.B. Wasserrohrbruch).“
Hier ein weiteres Urteil des Amtgerichts München zu einer Mietminderungssache:
„Im Gegensatz zu Lärm bei Bauten außerhalb des Mietobjektes, hat der Vermieter kaum eine Möglichkeit den entstehenden Lärm bei Ausbauten innerhalb der Wohnung des Nachbarn zu verhindern und ist deshalb für diesen auch nicht verantwortlich. Eine Mietminderung ist daher nicht zulässig.
Grund für dieses Urteil kann wohl die aus der Gewohnheit resultierende Eigenschaft sein, dass Mieter immer mal wieder gern ihre Wohnung umbauen, der Ein- und Auszug ebenfalls nicht ruhig von Statten geht und dem Mieter auch die Möglichkeit der Renovierung gegeben werden muss, zumal er im Mietvertrag dazu verpflichtet werden kann.
Amtsgericht München Az: 3 C 3583/06″
Ruhezeiten für Rasenmäher und Co.
Seit dem 6.9.2002 ist die neue Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung in Kraft. Danach darf der Rasen in Wohngebieten an Werktagen zwischen 7 Uhr und 20 Uhr gemäht werden. An Sonn- und Feiertagen ist es gar nicht erlaubt.
Für Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser oder Laubsammler gelten strengere Zeiten:
Der Betrieb ist nicht erlaubt in der Zeit von 7 Uhr – 9 Uhr, in der Mittagszeit von 13 Uhr – 15 Uhr, und ab 17 Uhr ist Schluss.
Von dieser strengen Regelung befreit sind Geräte, die besonders leise sind, zum Beispiel Geräte mit dem Umweltzeichen, für diese gilt dann eine Arbeitszeit von 7 Uhr – 20 Uhr.
Die Verleihnix Werkzeug GmbH im Münchner Norden ist ein völlig fremdes Unternehmen, diese Firma hat mit unserem VERLEIHNIX Maschinenverleih in Sendling überhaupt nichts zu tun.
Die Verleihnix Werkzeug GmbH hat ein völlig eigenständiges Mietprogramm sowie andere Preise, Serviceleistungen und Geschäftsbedingungen.
Öffnungszeiten
Montag | 07:00 | – | 12:00 | 13:00 | – | 17:00 | |
Dienstag | 07:00 | – | 12:00 | 13:00 | – | 17:00 | |
Mittwoch | 07:00 | – | 12:00 | ||||
Donnerstag | 07:00 | – | 12:00 | 13:00 | – | 17:00 | |
Freitag | 07:00 | – | 12:00 | 13:00 | – | 17:00 |
Und ja, wer am Dienstagnachmittag abholt, der kann natürlich ohne Aufpreis bis zum Donnerstagmorgen die Maschinen behalten, es bleibt bei einem Tagesmietsatz.
Außerhalb der Öffnungszeiten ist eine Geräterückgabe nach Absprache ebenfalls möglich (Montag – Sonntag von 0:00 – 24:00 Uhr)